habe ein Problem mit der Formel für die Eintragung der gearbeiteten Stunden an Sonn- bzw. Feiertagen, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag fällt. Die Stunden sollen in diesem Fall dann in die Spalte ab AC19 eingetragen werden und nicht in Spalte ab AB19. Ich habe mir bisher so beholfen, dass erst dann in Spalte AC eingetragen wird, wenn ich in Spalte ab V19 "Feiertag" eingetragen habe.
An Ostersonntag und Pfingstsonntag werden die gearbeiteten Stunden grundsätzlich in Spalte ab AC19(Feiertagszuschlag)eingetragen.
Wie müsste man die Formel ab AB19 abändern, dass folgendes passiert:
Fallen die Feiertage "Maifeiertag","Tag der dt. Einheit", "Allerheiligen", "1. Weihnachtstag" und "2. Weihnachtstag" (stehen alle so in Spalte ab U19) auf einen Sonntag, soll in Spalte ab AB19 nichts eingetragen werden sondern in Spalte ab AC19.
| |||||||||||
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und es hierfür eine Lösung gibt.
Gruß mike49