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Vorruhestand berechnen

Vorruhestand berechnen
18.06.2007 13:59:36
gerhard
Hallo Experten,
die gesetzliche Rente beschäftigt mich langsam.
Hierzu möchte ich mit einer Formel meinen Vorruhestand berechnen.
Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, müßte ich bis zum Alter 67 arbeiten.
Dazu habe ich keine Lust.
Ich möchte jährlich 1.200 EUR zurücklegen um mir den Vorruhestand zu finanzieren.
Hierzu nutze ich die Formel:
=ZW(5%;45;-1200;;0)
Anlagezins = 5% p.a.
Laufzeit = 45 Jahre
Jährlicher Sparbeitrag = 1.200 EUR
Jährliches Gehalt im Alter 67 = 46.944 EUR
Ich möchte nun wissen:
Zu welchem Zeitpunkt kann ich in den Vorruhestand gehen?
Berücksichtigt werden muss:
Ab dem Zeitpunkt des Vorruhestandes möchte ich aus dem angesparten Kapital jährlich 46.944 EUR entnehmen. Das Kapital muß zum Alter 67 aufgebraucht sein.
Wer kann mir hier helfen?
viele grüsse
gerhard

4
Beiträge zum Forumthread
Beiträge zu diesem Forumthread

Betreff
Datum
Anwender
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AW: Vorruhestand berechnen
18.06.2007 14:45:00
marcl
Hallo Gerhard,
das scheint mir ein wenig komisch. Willst Du die 45 Jahre sparen, hast Du am Ende 191.640,19€. Bei jährlich 46.944 Entnahme, könntest Du davon 4,08... Jahre leben. Aber Wenn das alles vor dem Eintrittsalter von 67 Jahre passieren sollte, musst Du doch 67-4-45= 17 Jahre und 4 Monate alt sein, um mit 63 Jahren so viel Geld zu haben, um dann bis 67 davon leben zu können. Und am Ende ist nix mehr da...
Wäre die Rechnung ok?
Gruß
marcl

AW: Vorruhestand berechnen
18.06.2007 15:18:00
gerhard
Hallo marcl,
ja, der Vorruhestand wird mit 46.944 EUR aus dem angesammelten Kapital bedient.
Lasse das Alter außer betracht, die 17,4 Jahre könnten auch 40 Jahre sein.
Hier geht es mir um die Berechnung.
Die 191.000 EUR werden ab dem Alter 63 aufgebraucht. Während der Zeit wird das Restkapital auch verzinst.
viele grüsse
gerhard

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AW: Vorruhestand berechnen
18.06.2007 16:37:40
Helmut
Hallo Gerhard,
deine reine Berechung mag ja noch stimmen. Aber ich glaube, du hast noch ein bisschen was vergessen. In diesem schönen Lande muss man ab einer gewissen Schwelle an Zinseinkünften auf die Zinsen Steuern bezahlen. Deshalb wird am Ende weniger da sein als erwartet.
Zum anderen fehlt hier die jährliche Geldentwertung, die schluckt auch noch einen ziemlichen Batzen.
Bei diesen Unklarheiten macht eine Berechnung nicht wirklich Sinn.
gruß
Helmut

AW: Vorruhestand berechnen
18.06.2007 18:12:00
gerhard
Hallo Helmut,
die Geldentwertung ist bereits mit dem Gehalt bereits berücksichtigt.
Deswegen ich benötige nur den Termin, wann ich in den Vorruhestand gehen kann.
viele grüsse
gerhard
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