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Gruppe: Finanzmathematik

Beitrag: Verzugszinsberechnung nach BGB-Schuldrecht *

Aufgabe
Das Schuldrecht (BGB § 288) schreibt vor, dass Verzugszinsen wie folgt errechnet werden:
bei Verbrauchergeschäften (mit mindestems einem Verbraucher) 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
bei Handelsgeschäften (nur Kaufleute) 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinsatz wird seit 2002 immer zum 1. Januar und zum 1. Juli festgelegt
Der erste und der letzte Tag finden Berücksichtigung (BGB § 187 (2))
Die Divisoren 365 und 366 werden per 01.01. jahresgenau abgegrenzt.
Autor: Klemens Baake

Zelle C9: 1 = Handelsgeschäft
sonstige Zahlen oder Entf: Verbrauchergeschäft

Zelle F6: Nachkommarundungsstellen für die Tageszinsen

Bei Eingabe eines alternativen Zinssatzes in C9 (nicht mit % sondern dezimal z.B. 0,065 da sonst das Format Standard im Eimer ist) wird dieser herangezogen.
Zelle D9: Bei Eingabe von s ist der Zinssatz in C9 statisch ansonsten dynamisch (zzgl. Basiszinssatz)

Unter
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
findet man den jeweils aktuellen Basiszins sowie einen online-Zinsrechner.

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Erläuterung
jetziger Stand: 1. Halbjahr 2019