Es existiert der spannende Krimi „Gebührentabellen für Rechtsanwälte mit Gerichts- und Notargebühren (§ 32 KostO)“ - Kaufpreis: ca. € 10,00. Den Verlag XYZ schädigen wir jetzt.
In Zelle A1 steht der Streitwert/Grundstückskaufpreis/Grundschuldbetrag etc. - also der Wert, für den Notar- und/oder Gerichtskosten erhoben werden.
Es gibt die 10/10-Gebühr (diese wird nachfolgend errechnet), die 20/10-Gebühr, die 15/10-Gebühr, die 5/10- Gebühr, die 1/4-Gebühr und die 1/10-Gebühr.
Egal für welche Gebühr ist bis € 1.000 das Minimum € 10 (auch bei den Viertel-, halben und Zehntelgebühren).
Bis unter € 5.000 kommen für jeden weiteren angefangenen Tausender € 8 hinzu (Ein Cent mehr als 1.000 - ein „Streitwert“ also von 1.000,01 - kostet dann schon € 18 !)
Für alle Beträge über 5.000 werden bis 50.000 im Dreitausenderrhythmus € 6 addiert.
Von 50.000 bis 5 Mio werden dann pro angefangener 10.000 € 15 addiert.
Von 5 bis 25 Mio sind’s € 16 alle 25.000
Jetzt wird’s wieder billiger - zwischen 25 und 50 Mio: € 11 alle 50.000
Und über 50 Mio (bei 60 ist Sense): inflationäre € 7 alle 250.000
Lösung
A
B
C
D
1
257.000
Streitwert
2
3
Streitwert bis ...€
für jeden angefangenen Betrag von weiteren ...€