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Excel-Forum (Archiv)
20+ Jahre Excel-Kompetenz: Von Anwendern, für Anwender
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Zuschläge berechnen

Zuschläge berechnen
15.11.2004 11:07:31
Thomas
Hallo ,
ich habe folgendes Problem :
Ich möchte für Excel eine Zeiterfassung erstellen.
Dazu benutze ich die angehangene Datei.
Dazu bräuchte ich aber noch Makros , die die Zuschläge beispielsweise für Nachtarbeit , Sonn- und Feiertagsarbeit berechnen können.
Dabei geh ich von folgenden Fällen aus :
Feiertag ?
Feiertag und Wochenende ?
Feiertag und Wochenende und Nachts ?
Feiertag und Nachts ?
Nachts ?
Nachts und am Wochende ?
Sylvester ?
Erster Weihnachtsfeiertag ?
Zweiter Weihnachtsfeiertag ?
Erster Weihnachtsfeiertag und Nachts ?
Zweiter Weihnachtsfeiertag und Nachts?
Inwiefern die einzelnen Zuschläge zu berechnen sind ( in % , z.b. am Wochenende 40% mehr oder ) , ist erstmal nicht so wichtig , da ich diese dann für mich selbst editieren könnte , aber wie müssen die Makros aussehen ? Kann mir vielleicht jemand diese erstellen , oder sowas in der Art ? Danke , vielen Dank
Thomas
Hier die Datei :
https://www.herber.de/bbs/user/13484.zip

7
Beiträge zum Forumthread
Beiträge zu diesem Forumthread

Betreff
Datum
Anwender
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AW: Zuschläge berechnen
Georg
Hallo,
nur mal als Ansatz,
für die angeführten 11 verschiedenen Möglichkeiten gibt es doch sicher nicht 11 verschiedene Zuschläge?
In Deiner Datei ist nicht erkennbar, was z.b. Nachtstunden sind.
Grüße
Georg
AW: Zuschläge berechnen
15.11.2004 14:14:36
Thomas
Nachtstunden würden wie folgt definiert werden :
Zitat Lexikon für das Lohnbüro :
"Der normale Nachtzuschlag beträgt 25%. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 bis 6 Uhr. Für Nachtarbeit in der Zeit von 0-4 Uhr gilt der erhöhte Nachtarbeitszuschlag von 40% wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
Soweit das dazu
AW: Zuschläge berechnen
15.11.2004 15:18:30
Georg
Hallo,
hab im Archiv einen Ansatz gefunden. Vielleicht hilft der Dir weiter.
Die Überschriften stehen in der ersten Zeile von A1 bis J1
Wenn Dein erstes Datum in A3 Formeln, wie folgt B3...J3:
A Datum kannst Du formatieren als TTT TT MM JJ
B Arbeitsbeginn die Uhrzeit so wie Du sie von Deiner Armbanduhr
abliest
C Arbeitsende die Uhrzeit so wie Du sie von Deiner Armbanduhr
abliest
D gearbeitete Stunden
=WENN(B3="";"";WENN((B3-GANZZAHL(B3))E Lohn hierfür =WENN(D3="";"";D3*10)
F Stunden mit Nachtzuschlag =WENN(B3-GANZZAHL(B3)>0,9;D3;"")
G Zuschlag =WENN(F3="";"";F3*0,75)
H W E /h =WENN(WOCHENTAG(A3)=1;D3;"")
I WE / Zuschlag =WENN(H3="";"";H3*1)
J Gesamtlohn. =WENN(B3="";"";SUMME(E3:I3))
Diese Formeln einfach runterkopieren soweit Du in A ein Datum stehen hast.
Von der Anwesenheitszeit habe ich hier (in D) 20 Minuten für Pausen
abgezogen
Als Stundenlohn habe ich symbolisch 10 ? / h angesetzt. Ich hoffe Du kriegst
mehr...
Für den Nacht-Zuschlag setze ich 0,75 an ( = insgesamt 1,75 * Normal
Tarif)
Für den Sonntag-Zuschlag setze ich 1 an ( = insgesamt 2 * Normal Tarif)
Für Sonntag + Nachtschicht habe ich einfach beide Zuschläge addiert
Grüße
Georg
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AW: Zuschläge berechnen
Thomas
also ja , mir ist eingefallen , noch einige Infos zu ergänzen.
Dies wäre zum einen , dass Nachtarbeit allgemein von 20-6 Uhr gilt , mit einem Zuschlag von 25. Für die Nachtarbeit im besonderen Fall von 0-4 Uhr gilt, dass wenn die
Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, ein Zuschlag von 40% in dieser Zeit zu berechnen ist.
Bei Feiertagen ist es so , dass er von 0-24 Uhr gilt.
Fang ich also an einem Feiertag an zu arbeiten , arbeite aber in einen Tag hinein, so ist dieser mit 24 Uhr abgeschlossen, sofern der Folgetag nicht ebenfalls ein Feiertag ist.
Ist beispielsweise ein Sonntag zugleich ein Feiertag so wird nur der für einen Feiertag zustehende Zuschlag von 125% gezahlt , nicht aber der Sonntagszuschlag von 50%.
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AW: Zuschläge berechnen
Thomas
also ja , mir ist eingefallen , noch einige Infos zu ergänzen.
Dies wäre zum einen , dass Nachtarbeit allgemein von 20-6 Uhr gilt , mit einem Zuschlag von 25. Für die Nachtarbeit im besonderen Fall von 0-4 Uhr gilt, dass wenn die
Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, ein Zuschlag von 40% in dieser Zeit zu berechnen ist.
Bei Feiertagen ist es so , dass er von 0-24 Uhr gilt.
Fang ich also an einem Feiertag an zu arbeiten , arbeite aber in einen Tag hinein, so ist dieser mit 24 Uhr abgeschlossen, sofern der Folgetag nicht ebenfalls ein Feiertag ist.
Ist beispielsweise ein Sonntag zugleich ein Feiertag so wird nur der für einen Feiertag zustehende Zuschlag von 125% gezahlt , nicht aber der Sonntagszuschlag von 50%.
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AW: Zuschläge berechnen
Kurt
Hallo Thomas,
danke für die Ergänzung
wir fangen sofort an zu programmieren !
Können wir noch etwas für dich tun ?
Deine Miete bezahlen oder so ?
...und Tschüss Kurt
AW: Zuschläge berechnen
Thomas
ne das braucht ihr nicht, wohn noch daheim ( bin ja erst 19 )

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