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Forumbeitrag
Excel-Version des Fragestellers:
2022
Erfahrungslevel des Fragestellers:
Excel gut - VBA nein
Sigi.21
27.04.2026 14:41:37
AW: Arbeitszeit mit gesetzlichen Pausen berechnen
Hallo zusammen,

da hat Uduuh Recht.
Die gesetzl. Pause ist die Mindestpause, d.h. wenn jemand tatsächlich weniger Pause genommen hat als gesetzl. vorgeschrieben, gilt die gesetzl. Pause.
Oder mit anderen Worten: Die größere Pause "tatsächlich genommen" / "gesetzl.-Pause" ist anzusetzen. = MAX(tats. ; gesetzl.)

Wg. negativen Uhrzeiten: Excel kann standardgemäß keine negativen Uhrzeiten anzeigen, da erscheinen dann die "#####". (Standard: Kalenenderbeginn: 01.01.1900)
Abhilfe: Datei - Optionen - Erweiterte Optionen - "1904-Datumswerte verwenden" einstellen. Das ist eigentlich das Apple (Mac) Format (mit Kalenderbeginn 01.01.1904). Falls bereits Daten erfasst wurden, verschieben sie sich um 1461 Tage. Daher sollte man diese Option mit Überlegung und Abwägung wählen.
Dieses Format dient eigentlich zum Datenaustausch zwischen Apple und Windows.

Für bessere Übersicht würde ich noch die Spalten "SOLL-Arbzeit" (Mo-FR, o. FT) und "Gutschrift" (Urlaub, krank mit Attest, etc.) einfügen.
https://www.herber.de/bbs/user/180627.xlsx

Gruß Sigi
Als Antwort auf diesen Beitrag
Uduuh
27.04.2026 12:53:28
AW: Arbeitszeit mit gesetzlichen Pausen berechnen
Hallo,
Das ist dann aber nicht mehr gesetzeskonform. Auch wenn es blöd ist.

Gruß aus'm Pott
Udo
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