mir fehlt die logig, das zu berechnen, evtl. hat einer von Euch/Ihnen eine Idee.
Wie kann man
unständigen Bezügebestandteile der letzten drei abgerechneten Kalendermonate berechnen und Faktorisieren?
Tarifvertrag: http://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/26723
§ 19
Erholungsurlaub Absatz 2:
( 2 ) Als Urlaubsentgelt wird das Monatsentgelt weitergezahlt einschließlich eines Durchschnitts der unständigen Bezügebestandteile der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Gruß
Werner