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HERBERS
Excel-Forum (Archiv)
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Inhaltsverzeichnis

Grenzsteuersatz für Einkommensteuer berechnen

Grenzsteuersatz für Einkommensteuer berechnen
10.02.2013 18:18:29
Gerhard
Liebe User,
ich versuche den Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer 2013 zu berechnen.
Dies kann als Zellfunktion oder VBA geschehen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
In der Anlage habe ich ein Steuerprogramm beigefügt.
https://www.herber.de/bbs/user/83838.xls
Im Voraus möchte ich mich für jeden Beitrag bedanken.
Gruß
Gerhard

5
Beiträge zum Forumthread
Beiträge zu diesem Forumthread

Betreff
Datum
Anwender
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AW: Grenzsteuersatz für Einkommensteuer berechnen
10.02.2013 19:44:33
fcs
Hallo Gerhard,
die wenigsten hier sind Excel und Steuerexperten.
Du soltest also schon beschreiben, wie der Grenzsteursatz berechnet wird, so dass man das in eine VBA-Funktion umsetzen kann.
Gruß
Franz

Grenzsteuersatz für Einkommensteuer
11.02.2013 10:31:19
Erich
Hi Gerhard,
probier mal

Option Explicit       ' immer zu empfehlen
' Grenzsteuerberechnung 2013
Public Function grenzst2013(ByVal zvE As Double, _
Optional splitting As Boolean = False) As Double
If splitting Then zvE = zvE / 2
zvE = Fix(zvE)
Select Case zvE
Case Is 
Die Berechnung ist wegen der besseren Nachvollziehbarkeit nicht optimiert.
Noch ein Link dazu:
http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm
Rückmeldung wäre nett! - Grüße aus Kamp-Lintfort von Erich

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AW: Grenzsteuersatz für Einkommensteuer
12.02.2013 09:41:32
Gerhard
Hallo Erich,
über Deine Antwort habe ich mich sehr gefreut.
Vor allem, da es Leute gibt sich sich auch mit der komplizierten Steuerproblematik auskennen.
Vielen Dank für Deine Unterstützung. Das Programm funktioniert wunderbar.
Viele Grüsse vom Bodensee
Gerhard

AW: Grenzsteuersatz für Einkommensteuer
12.02.2013 10:04:07
Gerhard
Hallo Erich,
kann die Berechnung auf für Soli und Kirchensteuer ausgedehnt werden?
Gruß
Gerhard

Grenzsteuersatz für Soli und Kirchensteuer?
12.02.2013 19:38:11
Erich
Hi Gerhard,
mir ist nicht recht klar, welche Parameter die Funktion bzw. die Funktionen haben und was wann herauskommen sollte.
Die Höhe des Kirchensteuer ist z. B. bundesländerabhängig.
Soll es eine Fkt (wofür?) werden oder soll es zwei neue Fkt. (getrennt für Soli und Kichenst.) geben?
Bitte beschreib das mal genauer, sinnvollerweise auch anhand zweier konkreter Beispiele.
("Berechnung auf für Soli und Kirchensteuer ausgedehnt" reicht als Aufgabenstellung nicht wirklich aus...)
Rückmeldung wäre nett! - Grüße aus Kamp-Lintfort von Erich
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