Zeiterfassung
21.09.2016 11:06:45
Hader
z.B.:
6:00 bis 12:10 = 6:10h-10min = 6h
6:00 bis 12:30 = 6:30h-30min = 6h
6:00 bis 15:30 = 9:00h da 30min abezogen worden sind
6:00 bis 15:40 = 9:10h-10min = 9h
6:00 bis 15:45 = 9:15h-15min = 9h
Grundlage:
Auch die Arbeitspausen der Beschäftigten sind durch das
Arbeitszeitgesetz geregelt. Normalerweise stehen ihnen mindestens
30 Minuten Pause zu. Normalerweise heißt: an Tagen,
an denen sie mehr als sechs und bis zu neun Stunden arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit über neun Stunden, muss die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer 45 Minuten Pause einlegen.