die gesetzliche Rente beschäftigt mich langsam.
Hierzu möchte ich mit einer Formel meinen Vorruhestand berechnen.
Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, müßte ich bis zum Alter 67 arbeiten.
Dazu habe ich keine Lust.
Ich möchte jährlich 1.200 EUR zurücklegen um mir den Vorruhestand zu finanzieren.
Hierzu nutze ich die Formel:
=ZW(5%;45;-1200;;0)
Anlagezins = 5% p.a.
Laufzeit = 45 Jahre
Jährlicher Sparbeitrag = 1.200 EUR
Jährliches Gehalt im Alter 67 = 46.944 EUR
Ich möchte nun wissen:
Zu welchem Zeitpunkt kann ich in den Vorruhestand gehen?
Berücksichtigt werden muss:
Ab dem Zeitpunkt des Vorruhestandes möchte ich aus dem angesparten Kapital jährlich 46.944 EUR entnehmen. Das Kapital muß zum Alter 67 aufgebraucht sein.
Wer kann mir hier helfen?
viele grüsse
gerhard