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HERBERS
Excel-Forum (Archiv)
20+ Jahre Excel-Kompetenz: Von Anwendern, für Anwender
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25.09.2022 08:47:22
Frank
Hallo zusammen, um die Brutto- bzw. Nettostunden für die Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von Nachtschichten zu berechnen, verwende ich in diesem Beispiel die Formel "=WENN(D8 Bei den freien Tagen ist das Ergebnis jedoch jedes Mal 24 Stunden. Ich habe es schon mit WENNS probiert, aber ich komme zu keiner Lösung. Vielleicht könnte ihr mir helfen, welche Bedingung für die freien Tage noch fehlt.
https://www.herber.de/bbs/user/155363.xlsx
Mit besten Grüßen und vielen Dank
Frank

10
Beiträge zum Forumthread
Beiträge zu diesem Forumthread

Betreff
Datum
Anwender
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AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 09:16:28
HeritzP
Hallo,
mit WENNS()

=WENNS(D8E8;E8-D8+1;D8="";0)
Mit REST()

=REST(E8-D8;1)

AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 09:57:07
Frank
Vielen lieben Dank für die wertvolle Info. Und auch Thorsten hat mir bereits sehr geholfen.
Beste Grüße
Frank
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25.09.2022 09:56:03
Frank
Vielen lieben Dank, Thorsten, hat mir sehr geholfen. :-)
AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 11:28:41
Sigi.21
Hallo Frank,
ich möchte dich darauf hinweisen, dass deine Formel zur Ermittlung der Pause(n) dem gesetzlichen Arbeitszeitgesetz widerspricht.
Bei einer Anwesenheit von 6:00 ermittelt deine Formel eine Pause von 0:00 und Nettoarbeitszeit von 6:00. (richtig)
Aber bei einer Anwesenheit von 6:01 ermittelt deine Formel eine Pause von 0:30 (?) und die Nettoarbeitszeit von 5:31 (?)
Armer Mitarbeiter! Nur eine Minute länger da, und schon hat er fast eine halbe Std. weniger Nettoarbeitszeit! Gilt sowas bei euch im Betrieb?
Gruß Sigi
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25.09.2022 13:34:45
Frank
Hallo Sigi,
"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
Dort heißt es also, bei einer Arbeitszeit von MEHR als 6 Stunden usw. BIS zu 6 Stunden heißt für mich, kein Pause. Aber ich mache diese Excel-Tabelle sowieso nur für mich privat, nicht für Mitarbeiter. Mir geht es mehr um die Ermittlung von Über- bzw. Minusstunden. Wir machen ohnehin mehrere Pausen zwischendurch. Aber trotzdem vielen Dank für den wichtigen Hinweis.
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AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 13:52:04
Frank
Wobei du nicht ganz unrecht hast, Sigi. Kein Problem ist es, wenn die Arbeitszeiten z. B. auf sagen wir 6,5 Stunden von vornherein festgelegt ist (bei mir sind es immer rund 8 Stunden). Macht man z. B. nach 3 Stunden eine Pause, passt alles sowieso. Unzulässig ist es jedoch, die Pause ans Ende der Arbeitszeit zu verlegen. Wenn ein Mitarbeiter ab genau der 6 Stunde ausstempelt, sollten es 6 Nettostunden sein. Du hast recht, da muss ich die Formel in Excel anpassen. Stempelt er z. B. versehentlich nach 6 Stunden und 1 Minute aus, müsste er formal eine 30-minütige Pause hinten dranhängen. Da dies unzulässig ist, müsste er beim Arbeitgeber eine Korrektur vornehmen lassen. Ich weiß, dass es nicht ganz so einfach ist mit der gesetzlichen Regelung. Hinzu kommen noch davon abweichende Tarifvereinbarungen
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AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 14:57:39
Sigi.21
Hallo Frank,
entweder es gibt eine tarifliche Regelung der Pausen oder es gilt die gesetzliche Regelung. Die Tarifpartner können jederzeit eine Besserstellung der Arbeitnehmer vereinbaren, aber eine Schlechterstellung als das Gesetz, ist illegal.
Der Pausenübergang muss fließend sein:
Brutto 6:00 - Pause 0:00 - Netto 6:00
Brutto 6:02 - Pause 0:02 - Netto 6:00 (bleibt!)
Brutto 6:31 - Pause 0:30 - Netto 6:01 (ab da steigend)
Vergleichbares gilt beim Sprung von Pause 0:30 auf 0:45. (s. Mappe)
Gruß Sigi
https://www.herber.de/bbs/user/155369.xlsx
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25.09.2022 17:30:58
Frank
Vielen Dank noch mal für deine Antwort und der Mappe. Das Zeiterfassungsgerät bei uns im Unternehmen macht es dann wohl richtig. Ich greife ein Beispiel heraus: An einem Freitag hatte ich von 14:00-22:16 (14-22,27 Industriezeit) gearbeitet. Nach Abzug der Pause zeigt das Erfassungsgerät 7,77 Nettostunden an.Deine Mappe verstehe ich bis zum Zeitpunkt 06:33, jedoch nicht mehr ab 09:29. Dort gibst du 30 Minuten Pause an. Aber es müssten doch 45 Minuten Pause sein. Andererseits - klar - wenn ich von 09:29 30 Minuten abziehe, beginnt der Anspruch der 45-minütigen Pause bei 09:01. Das ist es wohl, was du meinst. Hätte ich also wie im obigen Beispiel bis 23:16 statt bis 22:16 gearbeitet, wären dies brutto 09:16, aber netto 08:31. Sehe ich das richtig so?
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AW: (Siehe hochgeladene Datei)
25.09.2022 18:34:04
Sigi.21
Hallo Frank,
das Gesetz muss korrekt interpretiert werden.
Gesetz sagt sinngemäß:
1. Pausen sind keine (!) Arbeitszeit.
2. nach 6 Std. Arbeit muss eine Pause von 0:30 folgen.
3. dann bist du Brutto bei 6:30 aber Netto-Arbeitszeit bei 6:00.
4. nach 9 Std. Arbeit (netto!) - dann steht du Brutto bei 9:30, muss die Pause auf 0:45 erweitert werden, also weitere 0:15 Pause bis Brutto 9:45!
Gruß Sigi

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