Guten Tag geschätze User
Ich bin bei der Überarbeitung unserer Geschäftsspesenabrechnung auf folgendes Problem gestossen, konnte jedoch trotz intensiver Internetsuche nichts hilfreiches finden:
Untenstehend den ungefähren, abegkürzten Aufbau:
Datum // Kostenart // Bemerkungen // MWST // CHF
Die Kostenart und MWST sind Dropdownfelder. In der Dropdown sind alle Aufwände aufgeführt bei Kostenart und alle MWST-Cods bei der MWST. Das Reglement schreibt vor, dass der Mitarbeiter bei den untenstehenden Kostenarten ausweisen muss, für welchen Kunden diese Ausgabe war:
"Kundenessen"
"Geschenke"
"Sponsoring"
"Hilfsmaterial"
"Postversand, Kurierdienste"
Da dies leider nur die wenigsten tun, will ich sie mittels Datenüberprüfung dazu zwingen!
Dabei soll er jedoch nur gewzungen werden, wenn er explizit die obengenannten Beispiele anwählt. (Die Dropdown besteht jedoch aus viel mehr Aufwänden) Meine Versuchsformel für die Eingrenzung DropDown Werte in der Datenüberprüfung:
=ISTTEXT(ODER(B8="Kundenessen";"Geschenke";"Sponsoring";"Hilfsmaterial";"Postversand, Kurierdienste") )
Mein ZIEL: Ich möchte nun in der Datenüberprüfung der CHF Zelle diese Formel so ergänzen, dass der Mitarbeiter ebenfalls, sofern er explizit die genannten Kostenarten auswählt, zuerst eien Bemerkung hinterlassen muss, bevor er den CHF Betrag eingeben kann.
Bei den CHF Zellen habe ich bereits erfolgreich folgende Datenüberprüfung hinterlegt:
=WENN(UND(ISTTEXT(F8));ISTLEER(H8))
(Der Mitarbeiter kann damit erst den CHF Betrag eintippen, wenn die MWST-Zelle etwas enthält.) = Eigentlich dasselbe Prinzip, bräuchte ich nun bei der Kostenart keine Dropdown-Eingrenzung.
Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt.
Vielen Dank für die allfällige Hilfe!